Ausgabe 11/2015 | |
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Personenbedingte Kündigung bei alternativer BeschäftigungsmöglichkeitEine krankheitsbedingte Kündigung ist nicht gerechtfertigt, sofern die Beschäftigung auf einem weniger belastenden Arbeitsplatz möglich ist. Ob ein Arbeitsplatz weniger belastend ist, kann das Gericht je nach Parteivortrag und nach seiner freien Überzeugung entscheiden. Keine Urlaubskürzung bei TeilzeitMit Urteil vom 10. Februar 2015 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass dem Arbeitnehmer, der aus einer Vollzeit- in eine Teilzeitanstellung mit weniger Wochenstunden wechselt, die Anzahl der Urlaubstage nicht verhältnismäßig gekürzt werden darf. Mit der Entscheidung nimmt das Bundesarbeitsgericht ausdrücklich Abstand von der bisherigen Rechtsprechung, nach welcher eine anteilige Kürzung rechtmäßig war. Betriebliches EingliederungsmanagementIst ein Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig krank, hat der Arbeitgeber ein betriebliches Eingliederungsmanagement mit dem Ziel der Wiedereingliederung des Arbeitnehmers durchzuführen. Hierzu hat der Arbeitgeber im Rahmen eines organisierten Suchprozesses zu prüfen, ob und in welcher Weise der Arbeitnehmer wieder beschäftigt werden kann. Wird ein solches betriebliches Eingliederungsmanagements nicht durchgeführt, kann eine ausgesprochene krankheitsbedingte Kündigung laut Arbeitsgericht unwirksam sein. Handy als NavigationshilfeDie Nutzung des Mobiltelefons durch einen Kraftfahrzeugführer als Navigationshilfe bzw. zur Internetabfrage stellt laut Beschluss des Oberlandesgerichts eine ordnungswidrige Benutzung dar und wird grundsätzlich mit einem Bußgeld in Höhe von 60,00 € sowie der Eintragung eines Punktes im Fahreignungsregister geahndet. Dies ist jedoch nicht der Fall, sofern das Fahrzeug steht. aktuelles zum Pflege-MindestlohnAb dem 1. Oktober 2015 wird der Kreis derer, für die der Pflegemindestlohn gilt, deutlich ausgeweitet: Die Verordnung erfasst dann zusätzlich auch die in Pflegebetrieben beschäftigten
zurück außerordentliche Kündigung wegen Mitnahme von Eigentum des ArbeitgebersRechtswidrige Handlungen des Arbeitnehmers, die das Vermögen des Arbeitgebers verletzen, rechtfertigen grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung, selbst wenn scheinbar wertlose Gegenstände betroffen sind. Im Fall einer langjährigen unbeanstandeten Betriebszugehörigkeit und des Fehlens eines messbaren Schadens kann zunächst eine Abmahnung erforderlich sein. PflegestärkungsgesetzDer Bundestag hat das Pflegestärkungsgesetz II beschlossen. Es tritt am 01.01.2016 in Kraft. Der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff tritt am 01.01.2017 mit Anpassung der Hauptleistungsbeträge in Kraft. Neues SterbehilfegesetzDer Bundestag hat am 06.11.2015 ein neues Gesetz zur Sterbehilfe verabschiedet. Demnach ist die geschäftsmäßige, d. h. auf Wiederholung ausgerichtete, Sterbehilfe in Deutschland künftig gesetzlich verboten und strafbar. Nicht nur Sterbehilfevereine sind gewerbsmäßig organisiert und durch das neue Gesetz betroffen, sondern z. B. auch Ärzte in Hospizen und auf Palliativstationen. Der Verein "Sterbehilfe Deutschland" hat bereits angekündigt, Verfassungsbeschwerde gegen das neue Gesetz einzulegen. |