Ausgabe 11/2014
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Versorgungsqualität mit Anti-Dekubitus-Matratzen

CAREkonkret veröffentlichte am 22.08.2014 Ergebnisse der Studie des IWAK-Instituts der Goethe-Universität Frankfurt/Main, in der die aktuelle Versorgungsqualität mit Anti-Dekubitus-Liegehilfen bei der AOK Hessen untersucht worden ist. Große Defizite zeigten sich u. a. in der notwendigen und vertraglich geforderten Bedarfsermittlung durch qualifiziertes Fachpersonal, in der Beratung von Patienten und Angehörigen zur Dekubitusprävention und bei dem Qualitätsfaktor der rechtzeitigen und vertragskonformen Versorgung mit diesen Hilfsmitteln. Nachzulesen ist die Studie unter http://vinc.li//1Bjij5M

CAREkonkret 22.08.2014, 17. Jg.

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Parenterale Ernährung (auch) eine verrichtungsbezogene Maßnahme der Grundpflege

Im Streit mit der Pflegekasse bei der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland geht es darum, ob dem Kläger, der an einem Kurzdarm-Syndrom leidet, täglich 8-12 kleine Mahlzeiten zu sich nimmt und zusätzlich über einen Broviac-Katheter ernährt wird, Pflegegeld nach Pflegestufe II zusteht. Im Pflegegutachten blieb der Zeitaufwand für die parentale Ernährung unberücksichtigt. Das Landessozialgericht führte aus, dass die parentale Ernährung nicht zur Verrichtung der Nahrungsaufnahme gehöre, da der Magentrakt umgangen werde, und somit nicht der Grundpflege zuzuordnen sei, sondern folglich der Behandlungspflege i.S. des § 37 Abs. 2 SGB V. Das Bundessozialgericht allerdings sieht in der parentalen Ernährung auch eine Form der Nahrungsaufnahme i.S. des § 14 Abs. 4 Nr. 2 SGB XI und die Hilfe dabei sei deshalb (auch) eine verrichtungsbezogene Maßnahme der Grundpflege. Der Rechtsstreit wird zur Entscheidung über die Frage des Pflegegeldes an das Landessozialgericht zurückverwiesen.

Bundessozialgericht, Terminbericht 44/14.

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Entlassungen nach Selfies mit Patienten in der Notaufnahme

Am Universitätsklinikum Aachen wurde fünf Pflegekräften gekündigt. Laut dem Sprecher des Klinikums sollen die Beschäftigten Selbstporträts mit Patienten und eine Videosequenz aufgenommen haben. Die Patienten sollen für die Aufnahmen geschminkt worden und anschließend die Bilder über WhatsApp verschickt worden sein. Die Staatsanwaltschaft Aachen prüft nun, ob ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt.

dpa 21.10.2014

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Späterer Verjährungsbeginn bei Darlehensverträgen

Der Bundesgerichtshof entschied (XI ZR 348/13), dass die Vereinbarung von Bearbeitungsentgelten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Verbraucherkreditverträge (gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) unwirksam ist. Da Rückzahlungsansprüche grundsätzlich in drei Jahren verjähren und die regelmäßige Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist, beginnt, ergibt sich für den Verbraucher einen Anspruch auf Rückzahlung aus Kreditverträgen, die nach dem 01.01.2011 geschlossen wurden. Fraglich war bisher noch, ob diese Ansprüche auch für Verträge bestehen, die vorher geschlossen wurden. Im vorliegenden Urteil erklärte der BGH, dass der Verjährungsbeginn auf Grund der Rechtsunkenntnis des Gläubigers hinaus geschoben werden kann. Somit sind derzeit nur solche Rückforderungsansprüche verjährt, die vor dem Jahr 2004 entstanden sind, sofern innerhalb der absoluten 10jährigen Verjährungsfrist vom Kreditnehmer keine verjährungshemmenden Maßnahmen ergriffen worden sind.

BGH, Urteil vom 28.10.2014

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Mehr Urlaubstage für ältere Mitarbeiter

Das Bundesarbeitsgericht entschied, dass die Regelung, Mitarbeitern eines Betriebs für Schuhproduktion ab dem 58. Lebensjahr zwei Tage mehr Urlaub zu gewähren, keine Altersdiskriminierung der jüngeren Mitarbeiter darstellt. Ältere Arbeitsnehmer ab dem 58. Lebensjahr würden bei körperlich anstrengender Arbeit eine längere Erholungszeit benötigen als die jüngeren Kolleginnen und Kollegen.

BAG, Urteil vom 21.10.2014

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Kündigung wegen gefälschter Akten

Im strittigen Fall hat eine Arbeitnehmerin rückdatierte ("gefälschte") Widerspruchsschreiben verfasst, um eigene Fehler zu vertuschen. Das Bundesarbeitsgericht entschied (2 AZR 638/13), dass es dem Arbeitgeber in einem solchen Falle nicht zuzumuten ist, eine Mitarbeiterin weiter zu beschäftigen. Eine Kündigung ohne Abmahnung sei hier gerechtfertigt. Das Gericht führt darüber hinaus an, dass solch ein grober Täuschungsversuch selbst durch jahrzehntelange pflichtgemäße Aufgabenstellung nicht aufgewogen werden könne.

BAG, Urteil vom 23.01.2014

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Verwandte müssen aussagen - Hartz IV

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen erklärte, dass der Mutter und dem Stiefvater eines Hartz IV Antragstellers ein Zeugnisverweigerungsrecht nicht eingeräumt wird. Auch wenn grundsätzlich in gerader Linie Verwandte und Verschwägerte ein Zeugnisverweigerungsrecht hätten, so gelte das jedoch im Falle von Fragen familiärer Vermögensangelegenheiten nicht. Insbesondere wenn es um das Einkommen/Vermögen von Mitgliedern einer Bedarfsgemeinschaft geht, welches ggf. auf den Harzt IV Anspruch eines Antragsstellers anzurechnen ist.

LSG NRW, Az. L 19 AS 1880/14 B

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Hartz IV Leistungen trotz Sparguthaben

Legen bspw. Großeltern ein Sparbuch für ihren Enkel an, verwahren dies und behalten sich auch die Verfügung vor, so könne das Geld nicht dem Enkel zugerechnet werden, denn ein Sparhuthaben muss einem Hilfebedürftigen auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Das Gericht verurteilte das Jobcenter, auch für die minderjährige Tochter, die mit ihrer Hartz IV erhaltenden Mutter lebt, Leistungen zu erbringen.

SG Gießen, Urteil vom 15.07.2014, Az. S 22 AS 341/12

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Private Internetnutzung während der Arbeitszeit

Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein entschied (1 Sa 421/13), dass eine private Nutzung des Internets bei einer fehlenden ausdrücklichen Gestattung oder Duldung des Arbeitsgebers grundsätzlich nicht erlaubt sei. Der Arbeitsnehmer müsse damit rechnen, dass der Arbeitgeber nicht mit der privaten Internetnutzung einverstanden ist, wenn sein Arbeitnehmer seine Arbeitsleistung in dieser Zeit nicht erbringt und Vergütung dafür beansprucht. Das gelte selbst dann, wenn der Arbeitgeber keine klarstellenden Nutzungsregelungen für das Unternehmen formuliert hat, so das Gericht.

LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 06.05.2014

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