12.11.2012 Ausgabe 11/2012
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Befristung der Vertretung eines erkrankten Arbeitnehmers

Solange der zu vertretene Arbeitnehmer nicht verbindlich erklärt, dass er die Arbeit nicht wieder aufnehmen wird, darf der Arbeitgeber mit dessen Rückkehr an den Arbeitsplatz rechnen und die Vertretung weiterhin befristen, so urteilte das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz am 05.07.2012.

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Kündigung wegen außerdienstlicher Aktivitäten für die NPD gerechtfertigt

Die Mitgliedschaft in der rechtsextremen NPD oder Aktivitäten für die Partei stehen einer Beschäftigung im öffentlichen Dienst nicht grundsätzlich entgegen. Allerdings, so laut Bundesarbeitsgericht, müssen Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes ein bestimmtes Maß an Verfassungstreue aufbringen, d. h. wenn außerdienstliche Aktivitäten darauf abzielen, den Staat oder die Verfassung und deren Organe zu beseitigen, zu beschimpfen oder verächtlich zu machen, kann dies Grund für eine Kündigung sein.

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Abgeltung von Urlaubsansprüchen

Mit Urteil vom 19.06.2012 entschied das Bundesarbeitsgericht, dass Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden muss. Eine Übertragung des Urlaubs auf das nächste Kalenderjahr ist nur dann statthaft, wenn dringende betriebliche oder in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe dies rechtfertigen. Im Fall der Übertragung muss der Urlaub in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahres gewährt und genommen werden. Diese Befristung gilt auch für den Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs. Allerdings ist der Abgeltungs- sowie der Urlaubsanspruch dann nicht befristet, wenn der Arbeitnehmer über den Übertragungszeitraum hinaus arbeitsunfähig ist.

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Urlaubsanspruch im langjährig ruhenden Arbeitsverhältnis

Jeder Arbeitnehmer hat auch dann Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub, wenn er im gesamten Urlaubsjahr arbeitsunfähig krank war, so auch bei Bezug befristeter Rente wegen Erwerbsminderung. Bei langjährig arbeitsunfähigen Arbeitnehmern verfällt der Urlaubsanspruch 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
(Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 07.08.2012)

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Einbau eines Aufzugs im Haus der Eltern auf Kosten des Sozialhilfeträgers abgelehnt

Die Übernahme der Kosten durch den Sozialhilfeträger für den Einbau eines Aufzuges wurde wegen der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern abgelehnt. Der Einbau eines Fahrstuhls, der es einem behinderten Kind ermöglichen soll, sich innerhalb des Hauses zu bewegen bzw. überhaupt das Haus zu verlassen, ist gemäß Urteil des Bundessozialgerichts vom 20.09.2012 keine privilegierte Eingliederungshilfemaßnahme nach § 92 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 SGB XII.

Nach dieser Vorschrift bleibt vorhandenes Vermögen bei der Hilfe, die dem behinderten noch nicht eingeschulten Menschen die für ihn erreichbare Teilnahme am Leben in der Gemeinschaft ermöglichen soll, völlig unberücksichtigt. Einkommen wird nur bei den Kosten des Lebensunterhalts berücksichtigt.

Allerdings findet diese Regelung über die Privilegierung von Vermögen bei behinderten noch nicht eingeschulten Menschen keine Anwendung, so das BSG. Die in § 92 Abs. 2 Satz 1 SGB XII aufgelisteten Fördermaßnahmen (z. B. heilpädagogische Maßnahmen für noch nicht eingeschulte Kinder, angemessene Schulbildung) machen deutlich, dass der Gesetzgeber eine Einkommens- und Vermögensprivilegierung nur für spezifische Fördermaßnahmen mit dem behinderten Kind vorgesehen hat. Nicht vorgesehen seien jedoch Umbaumaßnahmen im Haus, die es erst ermöglichen, das Haus zu verlassen und damit solche Fördermaßnahmen zu erreichen.

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Freizeitkiffern kann die Kündigung drohen

Selbst wer nur am Wochenende kifft, riskiert eine Kündigung. Laut Landesarbeitsgericht gilt das zumindest dann, wenn der Drogenkonsum ein Sicherheitsrisiko darstellt (Urteil vom 28.08.2012).
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Die Zusage abzugeltenden Urlaubs im Kündigungsschreiben ist bindend

Erklärt der Arbeitgeber in einem Kündigungsschreiben, eine bestimmte Anzahl von Urlaubstagen abzugelten, stellt dies nach Ansicht des Landesarbeitsgerichts mit Urteil vom 04.04.2012 ein deklatorisches Schuldanerkenntnis das, welches der Arbeitgeber auch bei einer Falschberechnung der Urlaubstage nicht mehr anfechten kann.
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Verdachtskündigung bei Entwendung geringwertiger Sachen

Die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers, bei welchem der dringende Verdacht besteht, dass dieser sich widerrechtlich Sachen im Eigentum der Arbeitgeberin angeeignet hat, ist gemäß Urteil des Landesarbeitsgerichts rechtswirksam.

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