Ausgabe 08/2014
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Für Mobilfunk-Rechnung per Post dürfen keine Extra-Kosten berechnet werden

Es liege im Interesse des Unternehmens (hier: Drillisch Telecom GmbH), dem Kunden eine Rechnung zu stellen. Dafür dürfe es kein zusätzliches Entgelt berechnen. Das gelte auch für eine Papier-Rechnung per Post, da ein Unternehmen nicht ausschließlich Online-Rechnungen versenden dürfe, so das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Az. 1 U 26/13). Zu dem erklärte das Gericht eine Klausel für unzulässig, nach der Kunden verpflichtet waren, für die SIM-Karte Pfand zu zahlen. Es vertritt die Auffassung, dass das Pfand nur dazu diene, ohne Gegenleistung zusätzliches Entgelt zu kassieren. Dem Einwand des Unternehmens, es lasse die eingesammelten Karten durch eine Fachfirma vernichten, wurde nicht stattgegeben.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 09.01.2014

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Ulkus kann ein Basaliom sein

Heilt ein Beinulkus trotz fachgerechter Versorgung nicht ab, könnte ein Krebsgeschehen dahinterstecken, so eine Untersuchung israelischer Ärzte, die aus den Ergebnissen schließen, dass die Zahl der Basalzellkarzinome in nicht heilenden Wunden möglicherweise höher ist als bislang angenommen. In der Studie wurden ulzerierende Karzinome vor allem bei Patienten mit folgenden Kriterien bestätigt: Wunden mit einem Durchmesser kleiner 3 cm, hartnäckige Wunden (größer oder gleich 24 Wochen), Wunden, bei denen größer oder gleich 75 Prozent der Wundfläche von Granulationsgewebe bedeckt ist, Wunden mit mattrosa gefärbtem Granulationsgewebe oder mit aseptischem Aussehen.

Quelle: Ärzte Zeitung Online, 21.07.2014

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Einfachere Pflegedokumentation in der Praxis erfolgreich getestet

Mit dem Abschlussbericht zum Praxistest "Praktische Anwendung des Strukturmodells Effizienzsteigerung der Pflegedokumentation in der ambulanten und stationären Langzeitpflege" veröffentlichte das Bundesministerium für Gesundheit im April 2014 auf seiner Homepage entscheidende Empfehlungen zur Vereinfachung der Pflegedokumentation.

aktueller Link: http://www.bmg.bund.de/pflege/vereinfachung-in-der-pflegedokumentation.html

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Spontanbruch des Oberschenkelhalsknochens nicht auszuschließen

Erleidet eine sturzgefährdete Heimbewohnerin bei einem begleiteten Toilettengang einen Oberschenkelhalsbruch, ist der Heimträger dann nicht zum Schadensersatz verpflichtet, wenn die Möglichkeit besteht, dass der Sturz Folge eines Spontanbruches des Oberschenkelhalsknochens war, so das Oberlandesgericht Hamm (Az. 17 U 35/13).

Quelle: Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 27.01.2014

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Falschparker müssen nicht jede Abschleppgebühr hinnehmen

Der Bundesgerichtshof entschied, dass Abschleppdienste in privatem Auftrag bei Falschparkern keine unangemessen hohen Kosten geltend machen dürfen und dass die Kosten für die Überwachung der Parkräume durch Mitarbeiter nicht dem Falschparker zu Lasten gelegt werden dürfen. Das Landgericht München prüft nun, ob im konkreten Fall die Forderung in Höhe von 250 Euro für die Freigabe des Autos angemessen war. Dabei gilt zu berücksichtigen, dass die verlangten Kosten damit verglichen werden müssen, was üblicherweise in der Region dafür verlangt wird, so der BGH.

Quelle: 4.Juli 2014 http://www.zeit.de/mobilitaet/2014-07/bgh-abschleppdienst-urteil

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An- und Ablegen eines Gilchristverbandes ist medizinische Krankenpflegemaßnahme

Das Bundessozialgericht hat auf Revision von RA Steffen Lehmann entschieden (Az. B 3 KR 2/13 R), dass die Kosten für das An- und Ablegen eines Gilchristverbandes durch die Mitarbeiter des Pflegedienstes als Sachleistung der häuslichen Krankenpflege von der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen sind. Denn auch wenn das An- und Ablegen des Verbandes im Rahmen der Verrichtung der Grundpflege erforderlich ist, bezwecke die Verordnung des Gilchristverbandes die Sicherung des Erfolgs der Ruhigstellung des verletzten Armes. Diese medizinische Krankenpflegemaßnahme fällt in den Zuständigkeitsbereich der Krankenkasse.

Quelle: Bundessozialgericht Terminbericht Nr. 31/14

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AOK Nordost gibt sich hartleibig

Nachdem die AOK gegen den Schiedsspruch geklagt hatte, der den Pflegediensten wieder Vergütungssicherheit bringen sollte, machen die Pflegedienste nun mobil gegen die Kasse. Auf der Kampagnenseite www.knallhart-gegen-pflege.de wird die Rücknahme der Klage gefordert. Bereits eine Woche nach dem Start haben sich über 200 Pflegekräfte an der Aktion, die auch auf Twitter und Facebook läuft, beteiligt.

Quelle: Ärzte Zeitung Online, 21.07.2014

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Das erste Pflegestärkungsgesetz

Der Bundesrat hat am 11. Juli im ersten Durchgang über den Gesetzentwurf des ersten Pflegestärkungsgesetzes beraten. Der Gesetzesentwurf sieht deutliche Leistungsverbesserungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen ab dem 1. Januar 2015 vor. Um welche Änderungen es sich handelt, ist in Zahlen dem Dokument "Pflegeleistungen nach Einführung des Pflegegesetz 1" auf den Seiten des BMG zu entnehmen.

http://www.bmg.bund.de/fileadmin/dateien/Downloads/P/Pflegestaerkungsgesetze/Tabelle_Pflegeleistungen_ab_1._Januar_2015_Stand_BT.pdf

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Jesus hat kein Copyright

Das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 11 U 62/13) hat den Urheberschutz für die Verfasserin eines spirituellen Textes bejaht, den diese in aktiven Wachträumen empfangen haben will. Den Einwand des beklagten deutschen Vereins (wegen urheberrechtswidrigen Veröffentlichungen von Textpassagen aus dem zum amerikanischen Copyright-Register angemeldeten Buch), die Urheberschaft liege nach Angaben der Verfasserin nicht bei dieser selbst, sondern bei Jesus von Nazareth, ließ das Gericht nicht gelten. Nach allgemein vertretener Auffassung seien jenseitige Inspirationen rechtlich uneingeschränkt ihrem menschlichen Empfänger zuzurechnen, denn für die Begründung von Urheberschutz komme es auf den tatsächlichen Schaffensvorgang an und der geistige Zustand des Werkschaffenden sei unerheblich, weshalb auch Geistesgestörte, Hypnotisierte und in Trance befindliche Personen Urheber sein können.

Quelle: Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 13.05.2014

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