31.1.2014 | Ausgabe 01/2014 |
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Übernahme von Bußgeldern durch den Arbeitgeber sind lohnsteuerpflichtigDie Übernahme von Bußgeldern, die gegen Arbeitnehmer im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verhängt werden, unterliegt mit Entscheidung des Bundesfinanzhofes vom 14.11.2013 der Lohnsteuerpflicht. Lohnsteuerfrei sind ausschließlich Zahlungen des Arbeitgebers im überwiegend betrieblichen Interesse, wie z. B. Fortbildungskosten. Bei der Übernahme von Bußgeldern war bisher streitig, ob diese lohnsteuerpflichtig sind. Nach Ansicht des BFH kann ein mit Bußgeld belegtes rechtswidriges Verhalten des Arbeitnehmers, unabhängig davon, ob der Arbeitgeber ein solches rechtswidriges Verhalten angewiesen hat bzw. anweisen darf, keine beachtlichen betriebsfunktionalen Gründe darstellen. Somit ist bei der Erstattung von Bußgeldern von lohnsteuerpflichtigen Vorteilen auszugehen. Parken in zweiter ReiheParkt ein Kraftfahrzeug in zweiter Reihe und verursacht dadurch einen Schaden, indem ein anderes Fahrzeug gegen das geparkte Fahrzeug fährt, hat der Halter des parkenden Fahrzeuges einen Teil seines Schadens nach den Grundsätzen der Betriebsgefahr selbst zu tragen, da der Verkehr trotz des Parkens weiterhin beeinflusst war. Fahrverbot für Telefonieren beim AutofahrenGegen einen bereits vorbelasteten Verkehrsteilnehmer kann bei einer erneuten Verkehrsordnungswidrigkeit nach verbotenem Telefonieren während der Fahrt ein Fahrverbot verhängt werden. Ein Fahrverbot könne auch wegen geringer Pflichtverletzungen erlassen werden, wenn Verkehrsvorschriften aus mangelnder Rechtstreue wiederholt missachtet werden. Insofern könne bereits eine wiederholte Begehung geringfügiger Verkehrsverstöße, wie z. B. das verbotswidrige Benutzen eines Mobiltelefons, die Anordnung eines Fahrverbotes rechtfertigen, so das OLG Hamm mit Beschluss vom 24.10.2013. Keine Haftung für illegale Internetnutzung volljähriger FamilienangehörigerDer Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 08.01.2014 (Az. I ZR 169/12) entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses nicht für das Verhalten eines volljährigen Familienangehörigen haftet, sofern er keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass der Volljährige den Internetanschluss für illegales Filesharing (Musiktausch) missbraucht. Benachteiligung wegen fehlender ReligionszugehörigkeitSofern ein konfessionsloser Bewerber bei einer Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber unberücksichtigt bleibt, steht demjenigen eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zu, wenn der Bewerber wegen fehlender konfessioneller Bindung und damit aus religiösen Gründen benachteiligt worden ist. wohlwollende Formulierung beim qualifizierten ZeugnisGenerell hat jeder Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein sich auf seine Leistung und sein Verhalten erstreckendes qualifiziertes Zeugnis. Befristung von ArbeitsverträgenWiederholt entschied das Bundesarbeitsgericht Erfurt mit Urteil vom 11.09.2013 (Az. 7 AZR 107/12) über die Befristung von Arbeitsverträgen. Demnach muss bei befristeter Einstellung klar sein, dass der Arbeitnehmer tatsächlich nur vorübergehend beschäftigt werden soll. Ein vorübergehender Bedarf liegt nur dann vor, wenn bei Vertragsschluss mit hinreichender Sicherheit nach dem vereinbarten Vertragsende für eine weitere Beschäftigung kein Bedarf mehr besteht. Sei dies bei Vertragsabschluss nicht klar, so ist eine Befristung des Arbeitsvertrages nicht möglich. |