31.1.2013 | Ausgabe 01/2013 |
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Verstoß gegen Rauchverbot im Heim kann ein Kündigungsgrund seinWer hartnäckig gegen das im Heimvertrag festgelegte Rauchverbot verstößt, dem darf die Unterbringung gekündigt werden, auch dann, wenn der betreuungsbedürftige Bewohner nur noch über eine eingeschränkte Steuerungs- und Einsichtsfähigkeit verfügt. Vorgänge, wie das Ausspucken oder Werfen von Essensresten sowie das Betteln in der Heimumgebung stellen keinen Kündigungsgrund dar, so entschied das Landgericht Freiburg. Arbeitgeber dürfen Attest am ersten Tag verlangenLaut Urteil des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt vom 14.11.2012 (Az. 5 AZR 886/11) müssen Arbeitnehmer auf Verlangen ihres Arbeitgebers bereits am ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorlegen. Der Arbeitgeber muss demnach auch nicht begründen, warum dieser bereits so früh auf die Vorlage eines Attests besteht. Arbeitsunfall in der Probezeit: Kündigung ist rechtensEine Kündigung bedarf keiner sozialen Rechtfertigung, wenn die in der Regel sechsmonatige Probezeit noch nicht abgelaufen ist. Damit kann einem Mitarbeiter, welcher sich noch in der Probezeit befindet, auch trotz schweren Arbeitsunfalls ohne weitere Begründung gekündigt werden. Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Versicherung zahlt trotzdemDer Bundesgerichtshof hat mit seiner Entscheidung vom 21.11.2012 die Konsequenzen einer Unfallflucht für Autofahrer abgemildert. Ein Autofahrer kann seinen Versicherungsschutz trotz einer Fahrerflucht behalten. Wer nach einem Unfall versäumt, die Polizei oder den Geschädigten zu informieren, verliert nicht automatisch die Ansprüche aus der Kaskoversicherung. Es reicht unter Umständen aus, wenn der Fahrer seiner Versicherung unmittelbar informiert. Selbst wenn sich der Fahrer wegen "unerlaubten Entfernens vom Unfallort" strafbar gemacht habe, kann es sein, dass die Versicherung trotzdem zahlen muss. Mindestlohn in der Pflegebranche auch für BereitschaftszeitenLAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2012, Az. 4 Sa 48/12 Plaudertaschen trifft die KündigungDas Landesarbeitsgericht entschied, dass Arbeitnehmer, die Konkurrenten bzw. Wettbewerbern unerlaubt Informationen zustecken, gekündigt werden können. Einem Arbeitnehmer sei generell "jede Konkurrenztätigkeit zum Nachteil seines Arbeitgebers untersagt", so die Richter. Ein solches Wettbewerbsverbot gilt auch dann, wenn es nicht ausdrücklich vereinbart wurde. Es gilt auch, wenn das Arbeitsverhältnis ruht, z. B. während der Erziehungszeit. Bei Nebentätigkeiten sind die Interessen des Arbeitgebers mit der Berufsfreiheit des Arbeitnehmers abzuwägen. Bei einem Verstoß gegen das Konkurrenzverbot ist laut dem Urteil eine Kündigung auch ohne Abmahnung zulässig, wenn die Pflichtverletzungen besonders schwerwiegend sind oder wenn nicht zu erwarten ist, dass der Mitarbeiter sein Verhalten ändert. Grundsatzkritik am Pflege-TÜVEin Rechtsstreit über einen Pflegequalitätsbericht endet vor dem Sozialgericht Münster (Az. S 6 P 43/12) mit einer vernichtenden Grundsatzkritik am System der Qualitätsprüfungen des MDK: Das Urteil verbietet den Kassen die Veröffentlichung der Pflege-Noten eines westfälischen Pflegedienstes weil das Grundrecht auf Berufsausübungsfreiheit verletzt werden würde. In der Begründung des Urteils heißt es, die vom Gesetzgeber gestellten Anforderungen an die Veröffentlichung von Transparenzberichten würden allesamt nicht erfüllt werden: "Weder geben diese Berichte verlässlich Auskunft über die Qualität der von den Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen, noch sind die im Internet veröffentlichten Berichte für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen verständlich, übersichtlich und vergleichbar. Rechtmäßigkeit von TransparenzberichtenVor dem Bundessozialgericht Kassel anhängige zu entscheidende Rechtsfrage (Az. B 3 P 5/12 R):
Ist die Erstellung und Veröffentlichung von Pflege-Transparenzberichten auf Grundlage des § 115 Abs. 1a SGB 11 und der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär (PTVS) vom 17.12.2008 rechtmäßig? |